e-Card & ELGA für Wahlärzt:innen: Was ab 2026 verpflichtend wird – und wie docsy Sie dabei unterstützt
Ab 1. Januar 2026 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Auch Wahlärzt:innen müssen künftig an das e-Card-System und die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden sein. Damit soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranschreiten – und PatientInnen eine einheitliche, moderne Versorgung geboten werden.
Mit docsy sind Sie auf diese Umstellung bestens vorbereitet: Unsere Software bietet bereits jetzt eine integrierte Lösung für viele e-Card-Funktionen und wird rechtzeitig auch die neuen für WahlärztInnen verfügbaren e-Card und ELGA Services in Betrieb nehmen.
Was wird gesetzlich verpflichtend und welche Möglichkeiten für die e-Card Anbindung gibt es?
Hier verweisen wir Sie gerne direkt auf die Seite der SVC unter www.chipkarte.at/wahlpartner. Dort finden Sie alle rechtlichen Hintergründe, mögliche Lösungswege und die dafür notwendigen nächste Schritte. Auch die Ausnahmeregelung („Zumutbarkeitsgrenze“) wird dort im Detail erläutert.
Welche Vorteile ergeben sich für Ihre Ordination?
Die gesetzliche Verpflichtung bringt auch klare Mehrwerte mit sich – insbesondere, wenn Sie eine moderne und integrierte Praxissoftware wie docsy nutzen:
- e-Card & ELGA Schnittstelle: Dieses Modul ist Grundvoraussetzung, für die Kommunikation zwischen docsy und e-Card-System und wird somit für alle weiteren e-Card-Services benötigt. Beim Einlesen der e-Card werden Patientendaten automatisiert in docsy übernommen. Dieses Modul steht bereits zur Verfügung.
- e-Medikation: Ermöglicht die Nutzung e-Medikation, damit können Sie einfach aus docsy verordnete Medikamente als e-Medikation in ELGA dokumentieren. Ihr Arbeitsablauf ändert sich dadurch kaum, spezielle Maßnahmen wie ein situatives Opt-Out des Patienten können Sie mit docsy einfach berücksichtigen. Weiters können Sie die bestehenden Medikamente anderer ÄrztInnen einsehen und mit einem Klick aus ELGA in Ihre Dokumentation übernehmen. Dieses Modul steht bereits zur Verfügung.
- e-Befunde: Damit können Sie Befunde aus ELGA nahtlos in Ihre Behandlungsdokumentation übernehmen. Damit sehen Sie alle Befunde aus ELGA direkt in docsy, ohne die Anwendungen wechseln zu müssen. Das Modul steht bereits zur Verfügung.
- e-Impfpass: Die Dokumentation von Impfungen in ELGA mittels e-Impfpass wird ab 2026 ebenfalls verpflichtend. Direkt aus docsy können Sie den gesamten e-Impfpass aus ELGA des Patienten abrufen. Ihre selbst durchgeführten Impfungen können Sie direkt in docsy dokumentieren. Diese sind dann entsprechend Ihrer Dokumentationspflicht direkt in docsy protokolliert und werden auch automatisch in den ELGA e-Impfpass eingetragen. Das Modul steht bereits zur Verfügung.
- e-Rezept: Ermöglicht die Nutzung von e-Rezepten, damit können Sie einfach aus docsy e-Rezepte auf die e-Card Ihrer PatientInnen buchen. Ihr Arbeitsablauf ändert sich dadurch kaum, Sie müssen dann auch keine Rezepte mehr drucken. Dieses Service funktioniert auch ohne e-Card des Patienten (z.B. telefonische Rezept-Anfrage). Dieses Modul steht bereits zur Verfügung.
- Arzneimittelbewilligung (ABS): Mit nur wenigen Klicks in docsy können Sie die Bewilligung von chefarztpflichtigen Arzneispezialitäten, die auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden, beantragen. Die Rückmeldung erwartet Sie spätestens 30 Minuten später wieder in docsy. Dies erspart Ihnen unnötige bürokratische Arbeit. Das Modul steht bereits zur Verfügung.
- DBAS (VU-Dokumentation): Durch die Anbindung an das e-Card-System können Vorsorgeuntersuchungen digital übermittelt werden. Dadurch profitieren Sie nicht nur von einer effizienteren Abwicklung, sondern auch von einer höheren Rückerstattung: Seit 1. Jänner 2025 erhalten Sie statt EUR 88,– nun EUR 110, – das entspricht 25 % mehr Honorar bzw. EUR 22,- pro VU bei elektronischer Einreichung. Das Modul steht bereits zur Verfügung.
- eAUM: Krank- und Gesundmeldungen können in docsy elektronisch erfasst und mit wenigen Klicks in Form eines standardisierten Dokuments an die Sozialversicherung übertragen werden. Dies erspart Ihnen und Ihren Patient:innen unnötigen bürokratischen Aufwand. Dieses Modul wir aktuell implementiert und steht Ihnen voraussichtlich ab 01.12.2025 zur Verfügung.
- eKOS: Mit eKOS schicken Sie zukünftig die Zuweisung für bestimmte Untersuchungen (CT, MRT, Nuklearmedizin, Humangenetik, Klinisch-psychologische Diagnostik, Knochendichtemessungen) elektronisch direkt an die jeweilige Krankenkasse. Dies erspart Ihnen und Ihren Patient:innen die Papierformulare. Dieses Modul wir aktuell implementiert und steht Ihnen voraussichtlich ab 01.12.2025 zur Verfügung.
- e-Health Codierservice: Ab 01.01.2026 müssen Diagnosen mittels ICD-10 Code dokumentiert werden. Das Gesundheitsministerium bietet dazu eine technische Codierhilfe an, das „e-Health Codierservice“. Dieses Service wird zwar von der ELGA GmbH betrieben, funktioniert jedoch außerhalb des e-Card / ELGA Systems. Wir haben diese Funktion direkt in docsy bei der Erfassung von Diagnosen für Sie integriert. Sie können wie bisher eine Diagnose im Freitext eingeben und erhalten direkt in docsy passende Vorschläge. Das zentrale System ist selbstlernend und wird daher in Zukunft immer bessere Vorschläge liefern können. Wir empfehlen – genauso wie die österreichische Ärztekammer – die Nutzung des Codierservices, auch weil wir in diesem Zuge gleich SNOMED Codierungen in docsy hinterlegen können, welche evtl. zukünftig für eine Dokumentation in ELGA benötigt werden. Es ist jedoch auch möglich, manuell die ICD-10 Diagnose-Codes einzutragen und der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Modul steht bereits zur Verfügung und kann bis Ende des Jahres kostenlos getestet werden.
- e-Wahlpartner: Erlaubt die Erfassung und Übermittlung der durchgeführten Leistungen und codierten Diagnosen über das e-Card-System. Diese Leistungsdokumentation über das e-Card-System wird ab 2026 verpflichtend. docsy unterstützt Sie in diesem bürokratischen Aufwand. Jede Diagnose und Leistung, die Sie in docsy dokumentieren, kann mit minimalem Aufwand über das e-Card-System übermittelt werden, wodurch Sie Ihre Pflichten bedienen können. Dieses Modul wir aktuell implementiert und steht Ihnen ab 01.01.2026 zur Verfügung.
Was sollten Sie jetzt tun?
Um Ihre Praxis sowohl technisch als auch organisatorisch auf die verpflichtende Nutzung der e-Card und ELGA ab 2026 vorzubereiten, empfehlen wir folgende Schritte:
- Entscheiden Sie sich für eine e-Card Nutzungsvereinbarung (Basis / Plus) und beauftragen Sie einen Anschluss an die e-card Infrastruktur bei einem der Provider (siehe www.chipkarte.at/wahlpartner).
- Netzwerk in Ihrer Ordination vorbereiten: Damit Sie die eingerichtete e-Card Struktur von Ihrem PC und somit von docsy aus nutzen können, müssen Sie eventuell noch einen Netzwerktechniker beauftragen, der Ihnen Ihr Netzwerk entsprechend einrichtet. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage eine Empfehlung an regionalen EDV Techniker:innen.
- Integration in docsy: Sobald Ihre e-Card-Ausstattung bereitsteht, erfolgt die technische Anbindung an Ihre docsy-Software. Bitte teilen Sie uns sobald bekannt den Installations-Termin des e-Card-Zugangs in Ihrer Ordination mit. Wir kümmern uns dann um die vollständige Integration – inklusive Einrichtung, Testbetrieb und auf Wunsch Schulung Ihres Teams.
Fazit
Die verpflichtende Anbindung an e-Card und ELGA ist für viele WahlärztInnen eine Herausforderung – aber auch eine Chance. Mit docsy setzen Sie diese Anforderungen effizient, datenschutzkonform und ohne Mehraufwand um. Wenn Sie sich dazu entscheiden, e-card Plus-Wahlpartner zu werden, profitieren Sie und Ihre PatientInnen gleichzeitig von modernen digitalen Services, die Abläufe verbessern und die Qualität der medizinischen Versorgung erhöhen.
Sie haben Fragen oder möchten starten?
Für alle docsy Kund:innen: Wenden Sie sich gerne direkt an unseren Support – wir unterstützen Sie bei der Einrichtung der e-Card- und ELGA-Module.
Falls Sie docsy noch nicht verwenden: Wir würden Ihnen unsere Software gerne persönlich präsentieren und mehr über Ihre Anforderungen erfahren.
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Hinweis: Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die e-Card- und ELGA-Pflicht für Wahlärzt:innen befinden sich zum Teil noch in Ausarbeitung bzw. Interpretation. Die hier dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der öffentlich zugänglichen Quellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit.